Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitgliedschaften und Verträge zwischen dem Vice City Fighting Gym (nachfolgend „Studio“) und seinen Mitgliedern.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt zum vertraglich vereinbarten Datum. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten.
Laufzeit
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit läuft die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit weiter und kann monatlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird für die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen
(6, 12 oder 18 Monate).
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit
und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail oder schriftlich).
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nutzung der Anlage
Die Nutzung der Trainingsflächen und Kurse erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen der Trainer und des Personals ist Folge zu leisten. Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB.
Gesundheit
Das Mitglied bestätigt, sportgesund zu sein. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen oder Verletzungen sind dem Studio vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
Haftung
Das Studio haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Zahlungsverzug
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Gerät das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug, ist das Studio berechtigt,
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen,
- eine angemessene Mahngebühr zu erheben sowie
- den offenen Betrag erneut einzuziehen.
Kommt es zu einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift, trägt das Mitglied die dem Studio nachweislich entstandenen Bankkosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Trainingssperre bei Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen im Rückstand,
ist das Studio berechtigt, den Zugang zum Training bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zu sperren.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags bleibt während der Sperrung bestehen.
Außerordentliche Kündigung durch das Studio
Das Studio ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn:
- das Mitglied trotz Mahnung nachhaltig gegen Zahlungspflichten verstößt,
- grob gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Personals verstoßen wird,
- andere Mitglieder oder Trainer gefährdet oder beleidigt werden.
Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
